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Immobilienlexikon

V - Z

Verkehrswert

Bei dem Verkehrswert einer Immobilie handelt es sich um den Wert, den Angebot und Nachfrage bestimmen. Paragraf 194 Baugesetzbuch (BauGB) berücksichtigt die Faktoren, um den Verkehrswert berechnen zu können. Wenn Sie den Verkehrswert von einem Gutachter ermitteln lassen, können Sie von einem sehr realistischen Ergebnis ausgehen.

Virtuelle Raumbegehung

Bei einem virtuellen Rundgang handelt es sich um eine 360-Grad-Aufnahme eines Raums oder einer anderen Umgebung. Eingebunden auf einer Internetseite, ermöglicht eine Rundumansicht dem Betrachter, sich durch den aufgenommenen Raum zu navigieren und diesen aus allen Perspektiven zu betrachten. 

Vorkaufsrecht

Handelt der Eigentümer mit einem Drittkäufer einen Kaufvertrag bezüglich einer Sache aus, muss er diesen zunächst dem Vorkaufsberechtigten vorlegen. Ist dieser daran interessiert, besagte Sache zu den gleichen Konditionen zu erwerben, muss ihm der Kauf gestattet werden. Für seine Kaufentscheidung hat der Vorkaufsberechtigte zwei Monate Zeit. Der Drittkäufer hat in dem Fall das Nachsehen.

Walmdach

Ein Walmdach ist eine Dachform mit langer Tradition und historischem Charakter. Es verfügt über mindestens vier geneigte Dachflächen, statt nur zwei wie bei einem Satteldach. Zwei davon befinden sich auf den Traufseiten und die anderen beiden auf den Giebelseiten. Die Flächen auf den Giebelseiten, die den eigentlichen Giebel ersetzen, nennt man Walme.

Wirtschaftsplan

Nicht nur Unternehmen erstellen einen Wirtschaftsplan, auch das deutsche Wohnungseigentumsgesetz sieht eine entsprechende Erstellung vor. Einnahmen und Ausgaben gemeinschaftlich verwalteten Eigentums einer Wohnungseigentümergesellschaft werden hier für das kommende Geschäftsjahr zusammengestellt. Die Eigentümergemeinschaft beschließt den Wirtschaftsplan, auf dessen Grundlage sich die Höhe der Wohngeldzahlungen für die einzelnen Wohnungseigentümer ergibt. Die ordnungsgemäße Verwaltung und die Verpflichtung zur Erstellung des Wirtschaftsplans regelt § 28 WEG.

Wohnflächenberechnung DIN

Die Wohnflächenberechnung nach der DIN-Norm 277 bezieht sich auf Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Für Eigentümer ist die DIN 277 vorteilhaft, da sie ein größtmögliches Flächenergebnis erzielt. Sie bezieht bei der Grundflächenermittlung beispielsweise Dachflächen, Balkone und Kellerräume vollständig als Nutzfläche beziehungsweise Wohnfläche mit ein. Besonders Dachgeschosswohnungen können so schnell viele Quadratmeter mehr Wohnfläche haben als bei anderen Berechnungsmethoden.

Wohngeld / Hausgeld

Als Besitzer einer Eigentumswohnung müssen Sie unter anderem ein Hausgeld – auch Wohngeld genannt – zahlen. Es handelt sich dabei um eine Art Nebenkostenabrechnung für den Wohnungseigentümer. Diese dient der Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.

Zwangsversteigerung

Wenn ein Immobilienbesitzer nicht mehr in der Lage ist, sein Einfamilienhaus oder seine Wohnung zu finanzieren, kommt es zu einer Zwangsversteigerung. Dadurch bieten sich Kaufinteressenten einmalige Möglichkeiten Immobilien unter Marktwert zu erwerben.

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