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Immobilienlexikon

G - I

Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass illegale Geldströme in den Wirtschaftskreislauf eindringen. Die Grundlage dafür bildet die EU-Geldwäscherichtlinie, welche durch das jeweilige nationale Gesetz umzusetzen ist.

Gemeinschaftseigentum

Laut §1 Abs. 5 WEG ist gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Gutachten

Für den Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, den Marktwert zu kennen, um einen angemessenen Verkaufspreis festsetzen und bei Verkaufsgesprächen mit stichhaltigen Argumenten überzeugen zu können. Gutachter ermitteln im Rahmen eines Immobiliengutachtens einen realistischen Marktwert des Verkaufsobjekts.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer (GrEST) ist eine Verkehrsteuer und muss beim Erwerb eines innenländischen Grundstücks oder eines Grundstückanteils vom Käufer bezahlt werden. Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt.

Grundschuld

Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Begünstigten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1191–1198 BGB). Die Grundschuld zählt neben Hypothek und Rentenschuld zu den Grundpfandrechten. Sie dient der Besicherung von meist langfristigen Krediten (Realkredit).

Grundsteuer

In Deutschland muss für Immobilien und Grundstücke jährlich eine Grundsteuer gezahlt werden. Die Steuer wird vom Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Auf der Grundlage dieses Bescheids setzt die Gemeinde dann die Steuer fest und schickt Eigentümern einen Grundsteuerbescheid.

Hausverwaltung

Für Eigentümer fungiert die Hausverwaltung als Interessensvertreter. Zu ihren Aufgabengehören unter anderem die Abrechnung und Kalkulation der Betriebskosten und das Erstellen von Rücklagen sowie die Verrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten.

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