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Immobilienlexikon

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3D Druck

Der 3D Druck ist ein Überbegriff des dreidimensionalen Druckes. Gegenstände können in die Hand genommen werden und räumlich betrachtet werden. 3D Druck findet sich in allen möglichen Bereichen wieder, von der Raumfahrt bis hin zur Medizin.

34C - Genehmigung

Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Betroffen sind neben Wohnungseigentums-Verwaltern (WEG-Verwalter) auch Mietwohnungsverwalter, die für Dritte Mietverhältnisse über Wohnraum verwalten.

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